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        Herstellergarantie
        der erfi Maschinenbau und Elektrotechnik GmbH
         
        erfi GmbH garantiert den fehlerlosen
        Zustand der Produkte hinsichtlich Material und
        Fabrikation. Sollte sich das Produkt innerhalb der
        Garantiezeit diesbezüglich als fehlerhaft erweisen,
        gewährt die 
        erfi GmbH, An der oberen Lag 1,
        97353 Wiesentheid, Deutschland 
        (Garantiegeber) dem Endkunden eine
        Herstellergarantie nach Maßgabe der nachfolgenden
        Bestimmungen: 
        1. Garantieanspruch und
        dauer 
        erfi garantiert dem Kunden, dass das an den
        Kunden gelieferte Produkt innerhalb der unten genannten
        Garantiefristen für die jeweiligen Produktgruppen frei
        von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird. Die
        Garantiedauer tritt mit dem Rechnungsdatum an den
        Endkunden in Kraft. 
        
            
                | 3 Jahre | 
                Auf Stromquellen,
                Drahtvorschübe, Fahrwägen,
                Haupttransformatoren,Ausgangsdrosseln,
                Sekundärgleichrichter, Kompressoraggregate,
                Druckluftkessel | 
             
            
                | 1 Jahr | 
                Auf Kühlmittelpumpen,
                Lüfter, Schaltschütze, Schweißschutzhelme,
                Schweißbrenner, Druckminderer,
                Zwischenschlauchpakete, Gebrauchtgeräte,
                Fernsteller,Inverter-Leistungsteile,
                Drehstrommotoren | 
             
            
                | 6 Monate | 
                Auf einzeln gelieferte
                Ersatzteile (so z.B. Elektronikbaugruppen,
                Zündgeräte etc.) | 
             
            
                | Hersteller-/Lieferantengarantie | 
                Auf alle Zukaufteile, die von
                erfi eingesetzt, jedoch von anderen hergestellt
                werden  | 
             
         
        2. Inhalt der Garantieleistung 
        Im Garantiefall wird erfi den Fehler nach eigenem
        Ermessen und auf eigene Kosten durch Reparatur, Lieferung
        neuer oder generalüberholter Teile oder durch Austausch
        des Produktes gegen ein gleichwertiges Produkt (ggf. auch
        Nachfolgemodell) beheben. Ansprüche aus dieser Garantie
        werden durch erfi oder einem durch erfi autorisierten und
        beauftragten Partner erfüllt. 
        In der Gewährleistungsperiode (siehe
        Punkt 6) werden Verpackungs- und Transportkosten vom
        Gewährleistungsgeber getragen. In der Garantiezeit hat
        der Kunde die Verpackungs- und Transportkosten zum und
        vom Erfüllungsort der Garantie zu tragen. Sie sind somit
        nicht Gegenstand der Garantie. 
        Die Garantie erstreckt sich nicht auf
        direkte oder indirekte Schäden, die durch defekte
        Produkte entstanden sind. Sonstige Ansprüche des Kunden
        gegen erfi (insbesondere Schadensersatzansprüche) werden
        durch diese Garantie nicht begründet und sind (soweit
        gesetzlich zulässig) ausgeschlossen. Nach der
        Garantiereparatur bzw. nach einem innerhalb der
        Garantiefrist notwendigen Austausch des Gerätes wird die
        Garantie der reparierten oder getauschten Maschine oder
        Anlage bis zum Ende der originalen Garantiezeit
        fortgesetzt. Die ursprüngliche Garantiefrist wird weder
        verlängert noch wird eine neue Garantiefrist für das
        Tauschgerät in Gang gesetzt. 
        3. Voraussetzungen des
        Garantieanspruchs 
        erfi oder eine von erfi GmbH bevollmächtigte
        Werkstatt muss unverzüglich über die Garantiemängel
        unterrichtet werden. Bevor die Garantiereparatur
        vorgenommen wird, muss der Kunde die Gültigkeit der
        Garantie in Form einer Einkaufsrechnung, einer
        Einkaufsquittung oder eines Lieferscheines schriftlich
        nachweisen. Aus dieser muss das Einkaufsdatum und die
        Herstellungsnummer der zu reparierenden Anlage
        ersichtlich sein. Die Teile, die aufgrund der Garantie
        getauscht werden, bleiben Eigentum der Firma erfi
        GmbH.Ein Anspruch auf die Stellung eines Leih- oder
        Ersatzproduktes während der Reparatur bzw.
        Austauschdauer besteht nicht. 
        4. Garantieausschluss 
        Ein Garantieanspruch besteht nicht: 
        
            - Wenn kein
                bestimmungsgemäßer Gebrauch vorliegt.
 
            - Bei teilweise oder
                komplett demontierten Produkten.
 
            - Wenn das Produkt
                Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder
                sonstige Eingriffe von nicht durch erfi
                autorisierte Werkstätten und/oder sonstige
                Dritte schließen lassen.
 
            - Für Produkte, die
                durch unsachgemäße Bedienung, falsche
                Installation, Unfall, Missbrauch, Störung oder
                Mängel im Netz, Unvorsichtigkeit,
                Gewaltanwendung, Missachtung der Spezifikationen
                und Betriebsanleitungen, ungenügende Wartung,
                Fremdeinwirkung, Naturkatastrophen oder
                persönliche Unglücksfälle beschädigt wurden.
 
            - Bei Überbeanspruchung
                der Produkte über die in der Betriebsanleitung
                angegebenen Leistung und technischen Daten.
 
                Wenn in das Produkt eingebautes Zubehör nicht
                von erfi stammt oder von erfi autorisiert wurde
                (darunter fällt auch das Kühlmittel für
                wassergekühlte Schweißanlagen). 
            - Das Typenschild und
                insbesondere die Seriennummer entfernt oder
                unkenntlich gemacht wurde.
 
         
        Ausgenommen von der Garantie sind
        nicht reproduzierbare Softwarefehler und Teile, die einer
        mechanischen Alterung bzw. einem natürlichem Verschleiß
        unterliegen, z.B. Brennerersatz-/Verschleißteile,
        angeschlossene Leitungen wie Stromzuführungskabel,
        Steuerleitung und Stecker, Werkstückleitung, Stecker,
        Elektrodenkabel und Gasschlauch; Bedienelemente wie
        Knöpfe, Folien und Anschlussbuchsen, sowie Räder,
        Filter, Drahtförderrollen, Ersatz-/Verschleißteile von
        Drahtvorschüben, Magnetventile und Durchflusswächter. 
        5. Kostenerstattung bei
        vermeintlichem Garantiefall 
        Stellt sich nach den vom Endkunden geltend
        gemachten Garantieansprüchen bei der Prüfung des
        Produkts durch erfi oder durch den beauftragten Partner
        heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder die
        Voraussetzungen des Garantieanspruchs aus einem anderen
        Grund nicht vorliegen, ist erfi berechtigt, eine
        Service-Gebühr zur Abgeltung der Transport- und
        Prüfungskosten in Höhe von max. 10% des Kaufpreises zu
        erheben, wenn der Kunde grob fahrlässig oder
        vorsätzlich außer Acht ließ, dass kein Fehler
        vorgelegen hat oder dass die Voraussetzungen des
        Garantieanspruchs aus einem anderen Grund nicht vorlagen. 
        6. Verhältnis zur gesetzlichen
        Gewährleistung 
        Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des
        Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch
        diese Garantie nicht berührt und bestehen unabhängig
        davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie
        in Anspruch genommen wird. Besonders werden die in § 437
        BGB bezeichneten Rechte (Nacherfüllung, Rücktritt oder
        Minderung, Schadensersatz) von Verbrauchern im Sinne des
        § 13 BGB durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
        International gelten die entsprechenden Gesetze des
        jeweiligen Landes. Für Verbraucher im Sinne des BGB §13
        beträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre, für
        gewerbliche Kunden (B2B, Unternehmer lt. §14 BGB) 1 Jahr
        nach Rechnungsdatum. 
        7. Gerichtsstand und
        Allgemeines 
        Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
        Streitigkeiten, die sich auf diese Herstellergarantie
        beziehen und etwaig aus ihr entspringende
        Rechtsstreitigkeiten ist Wiesentheid, Bundesrepublik
        Deutschland. Es gilt das deutsche Recht.Nebenabsprachen
        müssen von erfi schriftlich bestätigt werden. erfi
        behält sich vor, die Garantiebestimmungen jederzeit mit
        Wirkung für die Zukunft abzuändern. 
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